Unfallregulierung

Unfallregulierung

VERKEHRSUNFALL

Zu einem Unfall kann es – gerade bei so dichtem Verkehr wie in Hamburg - schnell kommen, ob Sie als Autofahrer, mit dem Motorrad, als Fahrradfahrer oder auch als Fußgänger unterwegs sind. Dabei sind schon bei einem kleineren Unfall größere Probleme nicht ausgeschlossen: Im Nachhinein kann über die vermeintlich eindeutige Schuldfrage doch noch gestritten werden. Bei Mitverschulden muss eine sachgerechte Haftungsquote ermittelt werden, auf deren Grundlage die Unfallregulierung erfolgt. Streit entsteht häufig auch über Umfang und Höhe der dem Geschädigten zustehenden Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Hilfe von einem Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Bodo Meier bringt – nach vielen Jahren Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Becker & Partner - jahrzehntelange Erfahrung in der Unfallregulierung mit. Unterstützt wird er dabei von seinen qualifizierten und engagierten Mitarbeitern. Bei jedem Verkehrsunfall - auch bei einem Wegeunfall oder wenn das Fahrzeug des Unfallgegners nicht in Deutschland zugelassen oder vielleicht gar nicht versichert ist – können Sie auf unsere Kompetenz vertrauen.
Deshalb sollten Sie möglichst schnell nach einem Verkehrsunfall – am besten vor einer grundsätzlich möglichen Beauftragung Ihrer Kfz-Werkstatt zur Unfallregulierung - mit uns sprechen,  denn wir beraten Sie umfassend. Neben der Regulierung des Fahrzeugschadens einschließlich einer Wertminderung haben wir Ansprüche auf ein angemessenes Schmerzensgeld im Blick.
In unserem Büro in der Hamburger Innenstadt beraten wir Sie nach einem Verkehrsunfall umfassend. So weisen wir auf die Besonderheiten hin, wenn Ihr Auto finanziert oder ein Leasingwagen ist, besprechen mit Ihnen Restwertangebote der Gegenseite und beantworten Ihre Fragen zu einem Mietwagen als Unfallersatzfahrzeug.

Welche Kosten entstehen beim Rechtsanwalt?

Haben Sie den Unfall nicht schuldhaft verursacht, muss grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf den Regulierungsbetrag die Rechtsanwaltsgebühren erstatten. Kosten für weitergehende Ansprüche, bei Streitigkeiten über das Verschulden an dem Unfall oder über die Höhe der Ihnen zustehenden Ansprüche sind regelmäßig von Ihnen zu tragen. Diese übernimmt gegebenenfalls eine etwaig bestehende Rechtsschutzversicherung.

Sachschäden

Der Fahrzeugschaden steht meistens im Vordergrund der Unfallregulierung. Hier ist zu unterscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen und die Reparaturkosten ersetzt haben oder die Abrechnung des Unfallschadens nach einem Sachverständigengutachten vornehmen wollen. Dann können Sie die Reparatur selbst oder in einer günstigeren Werkstatt durchführen.

Natürlich kennen wir uns als Rechtsanwälte im Verkehrsrecht auch mit den Problemen rund um einen tatsächlichen und einen so genannten wirtschaftlichen Totalschaden aus. Gerade bei Totalschäden ist die Grenze häufig nicht leicht zu ziehen: Die relevanten Werte, nämlich der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Unfallwagens, werden oft sehr unterschiedlich von der gegnerischen Versicherung und dem eigenen Sachverständigen bewertet.
 
Zu ersetzen sind im Zusammenhang mit Sachschäden auch

  • die Kosten eines Mietwagens oder eine Nutzungsausfallentschädigung,
  • die Kosten eines Sachverständigengutachtens,
  • Abschleppkosten,
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abmeldung eines Unfallfahrzeugs und der Neuanmeldung eines Ersatzwagens,
  • Nutzungsausfälle bei gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen und
  • Kosten für beschädigte Gegenstände wie beispielsweise die Ausrüstung eines Motorradfahrers.

Gerade im Bereich der Unfallregulierung hat die Pflicht des Geschädigten zur Schadensminderung eine große Bedeutung. In der Folge gibt es eine seit Jahrzehnten immer umfangreicher werdende Rechtsprechung zur Schadensminderungspflicht, die es zu beachten gilt. Selbst wenn Sie an einem Verkehrsunfall keine Schuld trifft, kann eine rechtliche Beratung für Sie sinnvoll sein: So vermeiden Sie es, nicht erstattungsfähige Ausgaben zu tätigen und diese Kosten letztlich selbst tragen zu müssen. Ein Beispiel hierfür ist ein zu teurer Mietwagen.

Personenschäden

Sind Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, so stehen Ihnen diverse Ansprüche zu. Gerade bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit Personenschäden ist die professionelle Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts zu empfehlen. Aus seiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt in Hamburg weiß Bodo Meier um die richtige Herangehensweise, damit Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls Ihre Rechte effektiv durchsetzen können.

Schmerzensgeld

Vor allem die Durchsetzung von Schmerzensgeld ist ein umfangreiches und schwieriges Thema. So stellen sich verschiedene Fragen, nämlich die nach der Dauer und dem Umfang der Heilbehandlung, nach der Intensität der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die nach einer vollständigen Genesung oder im ungünstigen Fall die nach verbleibenden Dauer- oder Folgeschäden.

Für die Bezifferung des Schmerzensgeldes ist die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung wichtig. Denn anderenfalls werden die in Deutschland ohnehin relativ niedrigen Schmerzensgelder von manchen Versicherungen immer noch gern nach unten gedrückt. Das gleiche gilt, wenn die unfallbedingten Verletzungen zu Dauerschäden und Folgeschäden führen – häufig entsteht ein Streit über den so genannten Grad der Erwerbsminderung und die Höhe der sich aus ihm ergebenden Rentenzahlung.

Des Weiteren stehen Ihnen bei einem Personenschaden - je nach den konkreten Umständen - noch weitere Ansprüche zu, so beispielsweise:

  • der Ersatz der Heilbehandlungskosten,
  • Zahlungen für einen Haushaltsführungsschaden,
  • der Ausgleich von Verdienstausfall.

Abfindungsvereinbarungen

Häufig werden von Versicherungen im Verlauf einer längeren Unfallregulierung Abfindungsvereinbarungen vorgeschlagen. In diesen wird – meistens schon nach einer gewissen Zeit der außergerichtlichen Streitigkeiten zwischen dem Anspruchsteller und der Versicherung – eine Einmalzahlung als Abfindung sämtlicher Ansprüche angeboten. Viele Unfallopfer neigen dazu, eine solche Vereinbarung kurzfristig zu unterschreiben, weil sie Angst vor der Dauer der noch bevorstehenden und eventuell noch gerichtlich werdenden Auseinandersetzung haben. Eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichne, sollten Sie allerdings gut überlegen: Denn mit der Unterzeichnung sind regelmäßig alle Ihre Ansprüche – auch für Folgeschäden – erledigt. Auch hier wird Rechtsanwalt Bodo H. Meier Sie selbstverständlich beraten und Ihnen die Alternativen transparent machen.

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, melden Sie sich gern bei uns für einen zeitnahen Termin!