Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

VERKEHRSSTRAFTATEN

Im Verkehrsstrafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Bodo Meier kurzfristig für einen Termin in der Rechtsanwaltskanzlei in der Hamburger Innenstadt – in unmittelbarer Nähe zum Rathausmarkt - zur Verfügung. Jahrzehntelange Erfahrung und sein Wissen um die aktuelle Rechtsprechung kommen Ihnen zugute, wenn es um die richtige Strategie zu Ihrer Verteidigung vor ermittelnden Behörden und vor Gerichten geht.

Eine Verkehrsstrafsache kann neben der zu befürchtenden Strafe – häufig eine Geldstrafe oder in erheblicheren Fällen auch eine Freiheitsstrafe - und ihren Nebenfolgen wie einem Fahrverbot oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis auch gravierende persönliche Folgen haben: Sind Sie beispielsweise beruflich auf den Führerschein angewiesen, haben vielleicht einen längeren Arbeitsweg oder müssen Familienmitglieder mit dem Auto versorgen, können erhebliche Probleme für Sie entstehen.

Dabei übersieht man häufig, dass der Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr schon nach einem leichten Verkehrsunfall drohen kann, so wenn ein Unfallbeteiligter verletzt wird oder Sie einen von Ihnen verursachten Unfall einfach nicht bemerkt haben. So gehören zu den häufigsten Verkehrsstraftaten

  • die fahrlässige Körperverletzung oder – im schlimmsten Fall - die fahrlässige Tötung
  • das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – umgangssprachlich auch Unfallflucht genannt
  • die Nötigung
  • die Trunkenheitsfahrt
  • die Straßenverkehrsgefährdung

Gerade bei der fahrlässigen Körperverletzung mit teilweise schweren gesundheitlichen Folgen für einen anderen Unfallbeteiligten oder gar der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr machen sich Beschuldigte selbst schwerste Vorwürfe. Mit Einfühlungsvermögen und juristischer Kompetenz stehen wir Ihnen dann zur Seite. Natürlich setzen wir uns auch in allen anderen Fällen mit unserer Erfahrung und großem Engagement für Sie ein.

Was tun wir als Rechtsanwalt für Sie?

Verteidiger im Strafverfahren

Juristische Qualifikation und rechtsanwaltliche Erfahrung sind Selbstverständlichkeiten, auf die Sie sich bei uns verlassen können. Vor allem lassen Rechtsanwalt Bodo Meier und sein Team Sie auch nicht allein mit Ihrer Strafsache im Verkehrsrecht – wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen in der Hamburger Innenstadt jederzeit gern zur Verfügung.

Insbesondere machen wir Ihnen die Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall transparent und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten einer Verteidigung es gibt. Denn nicht jede Verteidigungsstrategie passt auch zu jedem Mandanten. Und das gilt vor allem auch für eine Hauptverhandlung vor dem Strafgericht, die mit einem erheblichen Druck für Sie verbunden sein kann.

Einsichtnahme in die Strafakte

Um erst einmal den Tatvorwurf genau einzugrenzen, werden wir in der Regel eine Akteneinsichtnahme beantragen, die nur einem Rechtsanwalt gewährt werden darf. Allein aus dieser ergeben sich schon viele Einzelheiten zu dem Ermittlungsstand der Behörden und zu den etwaig Sie belastendenden Beweisen wie insbesondere Zeugenaussagen. Auf Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse stimmen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob Sie sich – im außergerichtlichen Verfahren über uns – zu dem Tatvorwurf einlassen oder von Ihrem Recht, keine Angaben zur Sache zu machen, Gebrauch machen. Auch kann es erforderlich werden, weitere Ermittlungen durch die Behörden oder Gerichte anzuregen und zu beantragen.

Parallel verlaufendes Zivilverfahren

Selbstverständlich berücksichtigen wir im Rahmen unserer Beratung auch, welche Auswirkungen das Strafverfahren in einem eventuell parallel verlaufenden Zivilrechtsstreit – beispielsweise einer Schadensersatz- oder Schmerzensgeldklage nach einem Verkehrsunfall – hat. Wir haben die gesamte Verkehrsrechtsangelegenheit für Sie im Blick: Dazu gehört die Frage, welche Auswirkungen ein Schuldspruch in dem Strafverfahren auf die Zivilklage hat.

Unsere Beratung erfasst auch die Ihnen entstehenden Kosten, denn nach einer Verurteilung in der Verkehrsstrafsache kann Ihre Versicherung von der Regulierung zivilrechtlicher Ansprüche eines Unfallopfers befreit sein.

Kosten des Strafverfahrens

Diese lassen sich auch im Verkehrsstrafrecht nicht konkret beziffern. Sie hängen regelmäßig von der Schwere des Tatvorwurfs und dem Umfang des Verfahrens ab. Wir werden Ihnen die jeweils zu erwartenden Kosten vor jedem neuen Verfahrensabschnitt transparent machen, damit Sie immer das Kostenrisiko abschätzen können.

Richtiges Verhalten im Strafverfahren?

Der wohl wichtigste und grundrechtlich gesicherte Grundsatz ist, dass Sie nicht verpflichtet sind, irgendwelche Angaben zur Sache zu machen. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren steht Ihnen das Recht zu, zur Sache zu schweigen. Daraus dürfen Ihnen in keinem Verfahrensstadium irgendwelche Nachteile entstehen.

Deshalb empfiehlt es sich, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall, bei einem Stopp durch die Polizei oder auch bei einem Besuch von Polizeibeamten in Ihrem Zuhause oder an Ihrem Arbeitsplatz keine Angaben zur Sache zu machen. Verpflichtend sind nur Angaben zur Person, also Name, Geburtsdatum und Wohnort.

Erst nach einer Besprechung des Ihnen gemachten Tatvorwurfs mit einem Anwalt Ihres Vertrauens sollte überlegt werden, ob Angaben zur Sache sinnvoll sind. Deshalb steht Ihnen Rechtsanwalt Bodo Meier in Hamburg für kurzfristige Besprechungstermine in seiner Kanzlei in der Hamburger Innenstadt zur Verfügung.

Beweise sichern und Zeugen merken

Gerade im Verkehrsstrafrecht ist ein häufiges Problem, dass der Ihnen gemachte Tatvorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall steht. Leider gibt es oft Verkehrsteilnehmer, die einen Unfall gesehen haben, aus Bequemlichkeit aber mit der Sache und einer etwaigen späteren Gerichtsverhandlung nichts zu tun haben möchten. Deshalb empfiehlt es sich, wenn Sie in der Stresssituation eines Unfalls dazu in der Lage sind,  Zeugen sofort anzusprechen. Außerdem sollten Sie die Nummern von Fahrzeugen notieren, wenn deren Fahrer etwas gesehen haben könnten. Etwaige Besonderheiten sollten Sie aufschreiben oder fotografieren, wie beispielsweise im Unfallzeitpunkt die Sicht versperrende Fahrzeuge. Diese könnten nämlich während der Unfallaufnahme weggefahren werden – ein wichtiger Entlastungsbeweis könnte Ihnen verloren gehen.

Im Rahmen der Verteidigung in einer Verkehrsstrafsache kann es für Sie auf Kleinigkeiten ankommen. Deshalb nimmt sich Rechtsanwalt Bodo Meier im Rahmen seiner Beratung Zeit für Sie, um eine effektive Verteidigung entwickeln zu können.