Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

ARBEITSRECHT

Die Arbeit und das Arbeitsrecht werfen in zunehmendem Maß immer mehr neue Probleme und zu regulierende Fragen auf. Dabei handelt es sich um einen Bereich, der bei kleineren Arbeitsgebern und bei fast allen Arbeitnehmern starken Bezug zu dem ganz persönlichen Lebensbereich hat. Diese besondere Situation beachtet Rechtsanwalt Bodo H. Meier im Rahmen der arbeitsrechtlichen Beratung in seiner Hamburger Anwaltskanzlei.

Probleme entstehen, wenn 

  • einerseits auf Arbeitgeberseite
    • die Kosten insgesamt steigen und
    • der Wettbewerb auf dem Markt stetig härter wird,
  • andererseits auf Arbeitnehmerseite
    • die Lebensarbeitszeit bis zum Renteneintritt immer länger wird,
    • die Löhne und Gehälter häufig den Mindestbedarf nicht decken,
    • entsprechend ausreichende Renten nicht gesichert sind und
    • immer mehr Menschen durch die Arbeit krank werden.

Vor diesem Hintergrund wird die Regelung eines die Interessen beider Parteien berücksichtigenden Arbeitsvertrags immer bedeutsamer. Dabei gilt es immer, einen fairen Ausgleich zu schaffen. Neue Arbeitszeitmodelle mit einem anderen Anspruch von Arbeitnehmern einerseits und immer weiter steigende Kosten für die Arbeitgeber andererseits erfordern in zunehmendem Umfang Regelungen. Teilweise liegt das an der zunehmenden Digitalisierung, die den Arbeitsplatz verändert. Aber auch das Verhalten von Arbeitnehmern hat sich im Zusammenhang mit der Nutzung von sozialen Netzwerken gewandelt.

Gegenstand der Rechtsberatung sind:

  • Arbeitsverträge, Dienstverträge, Geschäftsführerverträge
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträge
  • Abfindungen
  • Geltendmachung von Gehalts- und Lohnrückständen
  • Zeugnisangelegenheiten

Unser Leistungsangebot Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

  • außergerichtliche Beratung
  • Erstellung und Prüfung von
    • Individualverträgen
    • Musterverträgen
    • besonderen Schreiben (Abmahnung, Kündigung, usw.)
  • Prozessvertretung in gerichtlichen Verfahren

Schnelles Handeln ist wichtig

Im Arbeitsrecht ist es oft erforderlich, zügig zu handeln.
So muss ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen einreichen.
Will ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten abmahnen, so muss eine solche Abmahnung zeitnah erfolgen.